2G+ Regel für Karate & Taiji

Liebe Sportlerinnen und Sportler, liebe Eltern,

nach § 4 der Fünfzehnten Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) vom 23. November 2021 gilt für das Betreten von Sportstätten, egal ob drinnen oder draußen, die 2-G-Plus Regel, d.h. grundsätzlich alle müssen nachweisbar geimpft, genesen und getestet sein.

Sonderregeln Kinder:
Für Kinder über 12 Jahren gilt weiterhin die 2-G Ausnahme bis zum 31.12.2021.
Kinder zwischen 6 und 12 Jahren und 3 Monaten bedürfen nur dann eines Testnachweises, wenn sie nicht als Schülerinnen und Schüler regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.

Als Testnachweis kommen in Frage:

1. ein PCR-Tests, PoC-PCR-Test oder ein Test mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,

2. ein PoC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder

3. ein vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassener, unter Aufsicht vorgenommener Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.


Die Kapazität der Sportstätte darf nur zu maximal 25 % genutzt werden. Die zulässige Höchstteilnehmerzahl bestimmt sich vorbehaltlich dieser 25% nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt ist.
Im Gymnasium gilt eine Beschränkung auf max. 20 Personen pro Hallenteil.

Das Ganze gilt bis zu einer Inzidenz von 1000. Ab dann wird, Stand heute, geschlossen.

Bitte beachtet außerdem weiterhin die FFP2 Maskenpflicht bei betreten der Sportstätte sowie in der Umkleidekabine oder Toiletten. In der Dusche und während der Sportausübung darf die Maske abgesetzt werden.

Siehe auch Details/Handlungsempfehlungen des BLSV https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2021/12/Handlungsempfehlungen.pdf